Kostenfinanzierung
Arbeitslose/-suchende können bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder ARGE persönlich einen Antrag auf Förderung und Übernahme der Lehrgangs- kosten stellen. Der sogenannte Bildungsgutschein muss vor Kursbeginn befürwortet und ausgehändigt werden. Darüber hinaus können Reisekosten und bei auswärtigen Teilnehmern eine Pauschale für Unterkunft und Verpflegung gefördert werden sowie Kinderbetreuungskosten.
Auch wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder –hilfe besteht, kann eine Übernahme der o. g. Kosten von der zuständigen Agentur für Arbeit oder ARGE entschieden werden.
Eine Teilnahme als Selbstzahler ist auch möglich, sodass die Lehrgangskosten privat übernommen werden.
Darüber hinaus kann ein Teil der Kosten durch eine sogenannte Bildungsprämie, finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, getragen werden (betrifft vorrangig Kurskonzepte mit geringem Stundenumfang).
Alle Bildungskonzepte der BTC GmbH sind zertifiziert und anerkannt, sodass eine Teilnahme im Rahmen des Bildungsurlaubs ebenfalls möglich ist.
Die Inanspruchnahme der privaten Arbeitsvermittlung als Dienstleistung kann durch die zuständige Agentur für Arbeit oder ARGE finanziell unterstützt werden. Arbeitslose/-suchende können einen Vermittlungsgutschein beantragen.