Allgemeine Geschäftsbedingungen Private Arbeitsvermittlung für Arbeitssuchende

§ 1 – Vermittlungsauftrag

Der Arbeitsuchende beauftragt den Vermittler, ihn in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln.

§ 2 – Arbeitsvermittlung

(1)       Der Arbeitsvermittler bemüht sich, mit dem Ziel der Vermittlung, dem Arbeitsuchenden eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich, entsprechend den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes, zu vermitteln.

(2)       Dafür unterstützt der Vermittler den Arbeitsuchenden bei der Aufbereitung individueller Bewerbungsunterlagen für das spezielle Arbeitsangebot und bei den Bewerbungsmodalitäten.

(3)       Im Rahmen der Vermittlungstätigkeit führt der Vermittler mit dem Arbeitsuchenden die erforderlichen Beratungsgespräche durch. Diese Gespräche basieren auf den Eigenwünschen und Vorstellungen des Arbeitsuchenden unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Arbeitsmarktes. Eine wichtige Grundlage sind hierbei die vom Arbeitsuchenden angegebenen Kenntnisse, seine Stärken und Schwächen und dem für den Arbeitsuchenden daraus gewonnen Chancenprofil auf dem Arbeitsmarkt. Damit das Ziel erreicht werden kann, ist der Arbeitsuchende verpflichtet, umfassend und der Wahrheit entsprechend dem Vermittler Informationen über sich zu geben (siehe § 3).

§ 3 – Bewerbungsunterlagen

(1)       Der Arbeitsuchende stellt dem Vermittler alle notwendigen Informationen und Unterlagen für das Angebotsverfahren bei einem Arbeitgeber zur Verfügung. Der Arbeitsuchende sichert dabei den vollen Wahrheitsgehalt zu.

(2)       Der Arbeitsuchende übergibt eine Bewerbungsmappe mit allen notwendigen Unterlagen, wie Lebenslauf, Bewerbungsfoto (nicht älter als ein Jahr), Zeugnisse, Belege zum Nachweis der Qualifikation(en), Referenzen, Anschreiben, evtl. Gesundheitszeugnis und weitere für die angestrebte Arbeitsstelle notwendige bzw. vom Arbeitgeber geforderte Unterlagen

(3)       Der Vermittler ist berechtigt, die Bewerbungsunterlagen an potenzielle Arbeitgeber weiterzureichen

§ 4 – Feststellung der Kenntnisse des Arbeitsuchenden

Im Rahmen der Feststellung der Kenntnisse des Arbeitsuchenden wird das Chancen- und Leistungsprofil des Arbeitsuchenden gemeinsam mit dem Arbeitsuchenden erarbeitet (Profiling):

-           Ermittlung der beruflichen und persönlichen Merkmale

-           Zusammenfassung der angegebenen beruflichen Fähig- und Fertigkeiten

-           Feststellung der Neigungen, Eignungen, der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft

Grundlage zur Erreichung praktikabler Ergebnisse sind die vom Arbeitsuchenden vorzulegenden Unterlagen siehe § 3(2).

§ 5 – Bewerbungsverfahren

(1)       Im Rahmen dieses Vertrages ist der Arbeitsuchende verpflichtet, ohne Einschränkungen die Bewerbungsverfahren für die durch den Vermittler vorgeschlagenen Arbeitsstellen nach deren Vorgaben durchzuführen.

(2)       Vor dem Bewerbungsverfahren ist der Vermittler verpflichtet, mit dem Arbeitsuchenden eine Abstimmung über den potentiellen Arbeitgeber vorzunehmen, um potentielle Risiken, die durch eine Bewerbung für den Arbeitsuchenden entstehen können, auszuschließen.

(3)       Der Arbeitsuchende unterzieht sich einem Auswahlverfahren, wenn es vom Arbeitgeber gefordert wird.

§ 6 – Verschwiegenheit

(1)       Die Vertragsparteien vereinbaren Verschwiegenheit gegenüber Unbeteiligten.

(2)       Die Vorschriften des Datenschutzes sind zwingend einzuhalten.

§ 7 – Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 – Vertragserfüllung

(1)       Der Vermittlungsvertrag ist mit Abschluss eines Anstellungsvertrages erfüllt.

(2)       Der Arbeitsuchende verpflichtet sich unmittelbar nach Abschluss des Arbeitsvertrages dem Vermittler eine Kopie zu übergeben

§ 9 – Vergütung

Mit Erfüllung des Vermittlungsvertrages durch die BTC GmbH ist die vertragliche Gegenleistung fällig.

(1)       Die BTC GmbH wird ihre Kosten, soweit sie im Rahmen eines Vermittlungsgutscheines tätig wird, der Bundesagentur für Arbeit in Rechnung stellen.

(a)       Um eine Vergütung durch die Bundesagentur für Arbeit sicherzustellen, verpflichtet sich der Arbeitsuchende nach Fristablauf einen neuen Vermittlungsgutschein zu beantragen und diesen umgehend vorzulegen.

(b)       Dem Arbeitsuchenden entstehen keine Kosten.

(2)       Die Vergütung bei Selbstzahlern ist im Arbeitsvermittlungsvertrag geregelt (siehe §1).

(a)       In der Summe ist die Mehrwertsteuer enthalten

(b)       Eine Ratenzahlung der Vergütung ist nicht möglich.

§ 10 – Vertragsdauer

(1) Vertragsbeginn

(a)       Der Vertrag beginnt bei Arbeitsuchenden mit einem Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit mit Erhalt der Gutscheinkopie und Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages.

(b)       Der Vertrag beginnt bei Selbstzahlern mit  Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages.

(2) Vertragsende

(a)       Der Vertrag endet mit erfolgreicher Vermittlung des Arbeitsuchenden.

(b)       Der Vertrag endet bei Arbeitsuchenden mit einem Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit mit der Gutscheingültigkeit.

(c)       Der Vertrag endet bei Selbstzahlern nach Ablauf eines Jahres.

§ 11 – Gerichtsstand

(1)       Der vereinbarte Gerichtsstand ist Rostock, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

§ 12 – Schlussbestimmungen

(1)       Etwaige sonstige Abreden und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

(2)       Änderungen, Ergänzungen und Nebenbestimmungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

(3)       Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Private Arbeitsvermittlung

§ 1 – Vermittlungsauftrag

Die BTC GmbH vermittelt dem Auftraggeber im Rahmen der privaten Arbeitsvermittlung Arbeitsuchende nach Maßgabe der vom Auftraggeber mitgeteilten Stellenbeschreibung bzw. des vorgegebenen Anforderungsprofils. Hierbei gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BTC GmbH.

§ 2 – Vertragserfüllung

(1) Mit dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem bzw. mehreren von der BTC GmbH vermittelten Arbeitsuchenden ist die Tätigkeit von der BTC GmbH erfolgreich abgeschlossen. Damit entsteht auch ihr Honoraranspruch.

(2) Dieser entfällt auch nicht, wenn der Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt wieder gelöst, gekündigt, angefochten oder aufgehoben wird oder das Arbeitsverhältnis kurzfristig oder vorzeitig wieder beendet wird.

§ 3 – Vergütung

(1) Das Honorar der BTC GmbH beträgt 2.000,- Euro incl. Mwst.

(2) Das Honorar fällt im Falle der Vermittlung mehrerer Bewerber für jeden zustande gekommenen Arbeitsvertrag gesondert an.

§ 4 – Bewerbungsunterlagen

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der BTC GmbH spätestens 5 Tage nach Zustandekommen eines Vertrages ohne Aufforderung eine vollständige Kopie des abgeschlossenen Arbeitsvertrages zu übermitteln.

(2) Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, der BTC GmbH unverzüglich nach Zustandekommen eines Arbeitsvertrages sämtliche ihm überlassenen Bewerbungsunterlagen nicht zum Zuge gekommener Mitbewerber zurückzusenden. Dies gilt auch, wenn sich der Auftraggeber für keinen der angebotenen Bewerber entscheidet.

(3) Ansonsten wird hinsichtlich der überlassenen Bewerbungsunterlagen Geheimhaltung vereinbart. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Unterlagen an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten von ihrem Inhalt Kenntnis zu verschaffen.

§ 5 – Haftung

(1) Die BTC GmbH haftet nicht für den Erfolg ihrer Vermittlungstätigkeit sowie die Einhaltung von Terminen. Sie kann ihre Vermittlungstätigkeit jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbrechen oder abbrechen.

(2) Die BTC GmbH haftet auch nicht für einen bestimmten Erfolg beim Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses oder für von einem Bewerber verursachte Schäden. Für Schäden, die auf Falschaussagen oder die Verschwiegenheit von Bewerbern bei Einstellungsgesprächen zurückzuführen sind, ist jede Haftung ausgeschlossen.

§ 6 – Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bzw. nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist im Sinne der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine gültige Regelung zu ersetzen, mit der der wirtschaftliche Zweck der ungültigen Bestimmung in bestmöglicher Weise erreicht wird.

§ 7 – Gerichtsstand

Erfüllungsort und vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Rostock, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Bildungskonzepte

§ 1 – Anmeldung und Vertrag

(1)   Die Anmeldung muss in schriftlicher Form erfolgen und ist verbindlich. Die Registrierung erfolgt in der Reihenfolge des

Anmeldeeingangs und wird schriftlich bestätigt.

(2)  Mit Zugang der Teilnahmebestätigung kommt der Vertrag zustande. Der Kunde erkennt mit der Anmeldung die AGB´s für eine Teilnahme an den Bildungskonzepten der BTC GmbH an.

§ 2 – Zahlungsbedingungen

(1)     Die Zahlungsverpflichtung besteht mit Vertragsabschluss und gilt unabhängig von eventuellen Leistungen Dritter (Bildungsgutschein etc.). Im Rahmen der schriftlichen Anmeldung ist ein möglicher dritter Zahlungsträger zu benennen. Dieser hat nach Rechnungslegung den Rechnungsbetrag zum benannten Termin auf das Geschäftskonto der BTC GmbH zu überweisen.

(2)     Der Rechnungslegung wird der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preis zugrunde gelegt. Kosten für Lehrmittel oder Prüfungsgebühren werden gesondert berechnet, sollten sie nicht im Bildungskonzept enthalten sein. Zu den externen Kosten gehören generell Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung.

(3)     Die BTC GmbH ist berechtigt bei Zahlungsverzug eine Mahngebühr von 5,00 € zu erheben.

§ 3 –  Rücktritt und Kündigung

(1)     Bei Nichtzahlung des Rechnungsbetrages zum vereinbarten Termin ist die BTC GmbH berechtigt die weitere Teilnahme am Bildungskonzept mit sofortiger Wirkung zu beenden.

(2)     Nimmt der Kunde am vereinbarten Bildungskonzept ganz oder teilweise nicht teil, verbleibt es bei der Zahlungsverpflichtung.

(3)     Die BTC GmbH ist berechtigt, aus wichtigem Grund den Vertrag zu kündigen und die Teilnahme zu beenden, wenn eine Störung des Gesamtablaufs oder allgemeine Gefährdung vorliegt. Der betreffende Kunde ist in diesem Fall zur Zahlung der Gesamtkosten und ev. Schadensansprüche verpflichtet.

(4)     Der Kunde ist berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn aus wichtigem Grund die Geschäftsgrundlage der Maßnahme entfällt, durch Arbeitsaufnahme oder Entfall der Förderung seitens der Bundesagentur für Arbeit bzw. Jobcenter.

(5)     Sollte die Beendigung einer Förderung seitens der Bundesagentur für Arbeit bzw. Jobcenter vom Kunden unverschuldet sein, entfällt der Zahlungsanspruch, ebenso bei Arbeitsaufnahme.

§ 4 – Änderungen im Rahmen des Bildungskonzeptes

(1)   Die BTC GmbH behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen den Inhalt des Konzeptes abzuändern sowie Kurse aus

organisatorischen oder ähnlichen Gründen in angemessener Frist zu verlegen, wenn dadurch der Bildungsauftrag nicht

unangemessen beeinträchtigt wird.

(2)   Die BTC GmbH ist berechtigt einen Wechsel der Dozenten bei fachlich adäquater Qualifikation und Verschiebungen im

Lehrplan vorzunehmen, soweit das Gesamtkonzept und die damit verbundene Durchführungsqualität nicht beeinträchtigt

werden. Der Kunde erhält dadurch nicht das Recht einer Kündigung des Vertrages oder Minderung der vereinbarten

Kosten.

§ 5 – Lehrmaterial

(1)     Die Benutzung der zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien ist nur dem angemeldeten Kunden gestattet. Die Lehrmaterialien bleiben Eigentum der BTC GmbH, sind sachgerecht zu behandeln und am Ende der Teilnahme zurückzugeben.

(2)     Vervielfältigungen oder eine anderweitige Nutzung sind nicht gestattet.

§ 6 – Datenschutz

(1)     Der Kunde erklärt sich bei Abgabe der schriftlichen Anmeldung einverstanden, dass alle personenbezogenen oder geschäftlichen Daten im Sinne einer optimalen Koordinierung und Durchführung des Bildungskonzeptes und eventuellen Zusendung ergänzender Informationen verwendet und gespeichert werden.

(2)     Die BTC GmbH versichert, dass die Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten werden.

§ 7 – Erfüllung

(1)   Die Dauer des Vertrages richtet sich nach dem vereinbarten Unterrichtsumfang bzw. Bildungskonzept.

§ 8 – Gerichtsstand

(1)     Der vereinbarte Gerichtsstand ist Rostock, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

§ 9 – Schlussbestimmungen

(1)     Etwaige sonstige Abreden und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

(2)     Änderungen, Ergänzungen und Nebenbestimmungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. Die Parteien sind für den Fall der Unwirksamkeit einer Regelung verpflichtet, einer Regelung zuzustimmen, die dem Gewollten am Nächsten kommt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Übersetzung/Dolmetscher

§ 1 – Auftrag

(1)   Der der BTC GmbH erteilte schriftliche Auftrag mit konkreter Angaben zur Art, Leistung, Leistungsumfang, Terminstellung

etc. wird mit schriftlicher Bestätigung durch die BTC GmbH angenommen und damit verbindlich.

(2)   Änderungen oder mündliche Nebenabreden sind nur durch eine schriftliche Bestätigung der BTC GmbH verbindlich.

§ 2 – Angebotspreise

(1)     Alle in den Angeboten genannten Preise sind Nettopreise.

(2)     Bei Übersetzungsarbeiten werden die angebotenen Preise als Preis pro Zeile aufgeführt (Max. 50 Anschläge incl. Leerzeichen entsprechen einer Zeile.) Längere Zeilen werden umgerechnet.

(3)     Für die Dolmetscherleistung wird ein Stundensatz vereinbart zzgl. An- und Abreisezeit. Alle anfallenden Spesen (Übernachtung, Verpflegung, Reisekosten) sind separat vom Auftraggeber zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, ist Rostock Ort des Reisebeginns und der –ankunft.

§ 3 –  Leistungserbringung

(1)     Die Lieferfristen werden entsprechend vorliegender Erfahrungen benannt und sind immer nur voraussichtliche Termine. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung.

(2)     Die BTC GmbH liefert dem Kunden eine Arbeitsübersetzung. Für unklare, ungenaue, unvollständige oder fehlerhafte Informationen bzw. Vorlagen innerhalb des vom Kunden vorgelegten Textes, Wortsammlungen etc. oder in der Formulierung des Auftrages haftet die BTC GmbH nicht. Schadensersatzforderungen, soweit es sich nicht um solche für Körperverletzungen handelt, oder Kürzungen des vereinbarten Rechnungsbetrages sind ausgeschlossen soweit der BTC nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorzuwerfen ist.

§ 4 – Reklamation

(1)     Die BTC GmbH erkennt eine Reklamation nur an, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Übertragung

der Übersetzung oder Leistungserbringung in schriftlicher Form erfolgt ist.

(2)     Bei begründeten und ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat die BTC GmbH das Recht, nach eigener Wahl die Übersetzung oder Leistung nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der Leistung und deren Honorierung verpflichtet.

§ 5 – Rücktritt und Schadensersatz

(1)     Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag in Fällen des Leistungsverzugs, der Nachbesserung und Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Frist einschl. gesetzter Nachfrist erheblich überschritten ist. Ein Schadensanspruch besteht nicht.

(2)     Will der Kunde den übersetzten Text veröffentlichen oder zu Werbzwecken verwenden, muss dies im Auftrag eindeutig mit formuliert sein. Der Kunde hat der BTC GmbH vor Drucklegung einen Korrekturabzug zur Genehmigung vorzulegen. Liegt dies nicht vor, haftet der Kunde für ev. Folgeschäden.

§ 6 – Zahlungsbedingungen

(1)     Die Zahlungsverpflichtung besteht mit Vertragsabschluss.

(2)     Der Kunde hat nach Rechnungslegung den Rechnungsbetrag zum benannten Termin auf das Geschäftskonto der BTC GmbH zu überweisen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

(3)     Die BTC GmbH ist berechtigt bei Zahlungsverzug eine Mahngebühr von 5,00 € zu erheben.

§ 7 – Gerichtsstand

(1)     Der vereinbarte Gerichtsstand ist Rostock, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

§ 8 – Schlussbestimmungen

(1)     Etwaige sonstige Abreden und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

(2)     Änderungen, Ergänzungen und Nebenbestimmungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

(3)     Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. Die Parteien sind für den Fall der Unwirksamkeit einer Regelung verpflichtet, einer Regelung zuzustimmen, die dem Gewollten am Nächsten kommt.

Aktuelles

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Berichte

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